EU-Verordnung 2023/988
GPSR rechtssicher umsetzen
Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar und bildet für sehr viele Verbraucherprodukte den zentralen Rahmen für Sicherheit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Behördenkommunikation. MGMSYS führt Sie je Produkt strukturiert durch die Pflichtenableitung bis zum revisionssicheren Nachweis.
Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.
Fachlich geprüft von Dr. Stefan Spörrer, LL.M. – Wirtschaftsjurist, geprüfter Datenschutzbeauftragter und Gründer von MGMSYS · Aktualisiert: Juni 2026
Auf einen Blick
Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) ist seit dem 13. Dezember 2024 der zentrale EU-Rahmen für Sicherheit, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit vieler Verbraucherprodukte.
- Verordnung (EU) 2023/988, unmittelbar anwendbar seit dem 13. Dezember 2024.
- Verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU (Art. 16): ohne ihn darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden – kritisch bei Direktimport und Online-Handel.
- Technische Unterlagen erstellen und 10 Jahre bereithalten; Risikobetrachtung je Produkt dokumentieren.
- Rückverfolgbarkeit der Lieferkette über 6 Jahre; Produktidentifikation (Typ, Charge/Seriennummer) und Herstellerangaben.
- Anleitungen und Sicherheitsinformationen in der Landessprache; Beschwerde- und Meldekanäle plus internes Register.
- Meldung gefährlicher Produkte und Sicherheitsereignisse über das Safety Business Gateway an die Marktüberwachungsbehörden.
Primärquellen: GPSR – Verordnung (EU) 2023/988 (EUR-Lex)
Stand: 2026 · Überblick ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Betroffenheit
Sind Sie betroffen?
Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden – unabhängig vom Vertriebsweg. Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Eine strukturierte Einordnung je Produkt und Zielmarkt ist der erste Schritt.
Geltung
seit 13.12.2024
Die Verordnung (EU) 2023/988 ist unmittelbar anwendbar und ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie. Übergangsfristen sind abgelaufen.
Betroffene
gesamte Lieferkette
Hersteller, Importeure, Händler, Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze – jeweils mit eigenen Pflichten.
Aufbewahrung
10 / 6 / 5 Jahre
Technische Unterlagen und Risikoinfos 10 Jahre, Rückverfolgbarkeit 6 Jahre, personenbezogene Beschwerdedaten max. 5 Jahre.
Kernpflichten
Was die GPSR verlangt
- Technische Unterlagen erstellen und 10 Jahre bereithalten
- Risikobetrachtung je Produkt dokumentieren
- Produktidentifikation (Typ, Charge oder Seriennummer)
- Herstellerangaben: Name/Marke, Postanschrift, E-Mail-Kontakt
- Anleitungen und Sicherheitsinformationen in der Landessprache
- Verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU (Art. 16)
- Rückverfolgbarkeit der Lieferkette (6 Jahre)
- Beschwerde- und Meldekanäle plus internes Register
Verantwortliche Person in der EU (Art. 16)
Meldung über das Safety Business Gateway
Umsetzung
Wie MGMSYS die GPSR abbildet
Jede GPSR-Pflicht hat im Modul einen klaren Ort. MGMSYS liefert den Anforderungskatalog der Verordnung mit; Sie ordnen ihn je Produkt per Knopfdruck zu, das Modul schränkt ihn dabei auf die zum Produkttyp passenden Anforderungen ein und führt die Nachweise revisionssicher.
| Pflicht | Abbildung in MGMSYS |
|---|---|
| Pflichtenliste je Produkt | Mitgelieferter Anforderungskatalog der GPSR; Zuordnung je Produkt per Knopfdruck, gefiltert nach Produkttyp (Eigenprodukt, Handelsware, Komponente) – ergänzbar um eigene Anforderungen aus Normen und Regelwerken |
| Technische Unterlagen (10 Jahre) | Strukturierte, versionierte Dokumentenablage je Produkt mit Fristenüberwachung |
| Risikobetrachtung | Risikoeinstufung je Produkt mit Maßnahmen und Freigabe-Workflow |
| Kennzeichnung und Herstellerangaben | Prüfpunkte für Identifikationselement, Anschrift und elektronische Kontaktadresse |
| Anleitungen und Sicherheitsinfos je Sprache | Verwaltung von Anleitungen und Sicherheitshinweisen pro Zielmarkt-Sprache |
| Rückverfolgbarkeit (6 Jahre) | Abbildung der Lieferkette: bezogen von / geliefert an, belastbar auf Behördenverlangen |
| Beschwerden und Ereignisse | Beschwerde- und Unfallregister mit Datenminimierung und gesteuerter Löschfrist (5 Jahre) |
| Korrekturmaßnahmen und Rückrufe | Vorgangssteuerung mit Fristen, Safety-Business-Gateway-Exportpaket |
| Cross-Reporting | Erfüllungsgrad je Produkt, offene Anforderungen, Artikel ohne jede Zuordnung, fällige Reviews, offene Beschwerden |
Umsetzung in sechs Schritten
- 1
Produkte und Rollen erfassen
Produktstammdaten, Varianten, Rolle in der Lieferkette, Zielmärkte, Sprachen und Vertriebskanäle anlegen – von Hand oder als Übernahme aus dem Artikelstamm.
- 2
Anforderungen zuordnen
Den mitgelieferten Anforderungskatalog je Produkt zuweisen; MGMSYS übernimmt dabei die zum Produkttyp passenden Anforderungen. Was Sie später ergänzen – eigene Prüfzeugnisse, Normen, Hausvorgaben –, verteilen Sie mit einem Klick auf den bestehenden Bestand.
- 3
Nicht Zutreffendes ausschließen
Anforderungen, die für Ihre Rolle nicht gelten, auf „nicht anwendbar“ setzen – auch für einen ganzen Artikel auf einmal. Sie zählen dann nicht gegen den Erfüllungsgrad.
- 4
Nachweise zuordnen
Technische Unterlagen, Risikobetrachtung, Anleitungen und Sicherheitsinfos hinterlegen und intern freigeben.
- 5
Prozesse einrichten
Beschwerde- und Meldekanäle, Rückverfolgbarkeit, Korrekturmaßnahmen und Fristensteuerung aufsetzen.
- 6
Nachweise führen und melden
Revisionssichere Historie pflegen, Behördenanfragen bedienen, Safety-Business-Gateway-Dossiers erzeugen.
Abgrenzung
Was das Modul nicht übernimmt
Damit Sie wissen, wo Ihre Arbeit anfängt: Diese drei Punkte bleiben bewusst bei Ihnen.
Die Zuordnung ist Ihr Schritt
Der Zielmarkt steuert die Pflichtenliste nicht
Keine Rechtsberatung, keine Meldung auf Knopfdruck
Häufige Fragen
- Was ist die GPSR?
Die GPSR ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar, ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie und bildet für sehr viele Verbraucherprodukte den zentralen Rahmen für Sicherheit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Behördenkommunikation.
- Für wen gilt die GPSR?
Für Hersteller, Importeure und Händler von Verbraucherprodukten in der EU sowie für Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Jede Rolle in der Lieferkette hat eigene Pflichten.
- Was bedeutet die „verantwortliche Person in der EU“?
Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der unter anderem die technischen Unterlagen bereithält und für Behörden ansprechbar ist. Das trifft besonders Online-Händler und Direktimporteure aus Drittländern.
- Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Technische Unterlagen sowie Informationen zu Risiken und Maßnahmen müssen zehn Jahre ab Inverkehrbringen vorgelegt werden können, Rückverfolgbarkeitsdaten sechs Jahre. Personenbezogene Daten aus Beschwerden dürfen höchstens fünf Jahre gespeichert werden.
- Wie unterstützt MGMSYS bei der GPSR-Umsetzung?
MGMSYS führt je Produkt durch die Erfassung von Stammdaten, Rollen, Zielmärkten und Kanälen und liefert den Anforderungskatalog der GPSR mit. Sie weisen ihn einem Produkt per Knopfdruck zu – MGMSYS übernimmt dabei die zum Produkttyp passenden Anforderungen –, hinterlegen Nachweise und erhalten eine revisionssichere Historie, inklusive Rückverfolgbarkeit, Beschwerderegister und Exportpaketen für das Safety Business Gateway.
- Ordnet MGMSYS die Anforderungen automatisch allen Produkten zu?
Nein. Die Zuordnung ist ein bewusster Schritt: Im Produkt übernehmen Sie über „Anforderungen zuweisen“ alle zum Produkttyp passenden Anforderungen; im Anforderungskatalog verteilen Sie über „Auf bestehende Produkte anwenden“ eine einzelne Anforderung auf den gesamten Bestand. Ein neu angelegtes Produkt und eine später ergänzte Anforderung erreichen einander nicht von selbst – das Modul zeigt deshalb je Artikel an, wie viele der passenden Anforderungen bereits zugeordnet sind.
Weiterführend
Zum Nachlesen
Fachbeiträge, die die rechtlichen Anforderungen hinter diesem Thema erklären.
GPSR – EU-Produktsicherheit
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CRA – Cyber Resilience Act
Der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) führt EU-weit einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte …
PPWR – EU-Verpackungsverordnung
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12.
Produktsicherheit, die im Audit standhält
MGMSYS liefert die Struktur, damit Pflichtenableitung, technische Unterlagen, Rückverfolgbarkeit und Beschwerden nicht im Tabellen-Chaos enden, sondern als gepflegter, jederzeit vorzeigbarer Stand existieren. Der Testzugang ist unverbindlich – keine automatische Vertragsbindung.